Liefer- und Montagebedingungen

Die Lieferungen erfolgen ab Werk Murten auf Rechnung und Gefahr des Klienten. Fracht und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis verrechnet. Der Erfüllungsort der Lieferungen ist Murten.

Amperio GmbH ist berechtigt, die Ausführung von Lieferungen, Herstellung und/oder Montageleistungen ganz oder teilweise auf Dritte/Subunternehmer zu übertragen. Amperio GmbH darf seine Subunternehmer frei wählen und ist nicht verpflichtet, diese Wahl dem Klienten mitzuteilen.

Die Lieferfrist wird durch die Parteien schriftlich vereinbart. Sie beträgt in der Regel 12 Wochen ab Vertragsschluss. Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist beginnt jedoch erst nach erfolgter Spezifikation (insb. Übergabe der erforderlichen technischen Angaben) und/oder Übermittlung weiterer Dokumente (insb. Bestätigung der Eröffnung eines Akkreditivs). Amperio GmbH behält sich jedoch Lieferverzögerungen im Falle von Betriebsstörungen, Problemen bei der Materialbeschaffung, Streiks sowie höherer Gewalt vor. In diesen Fällen kann der Klient weder auf die Lieferung verzichten, noch vom Vertrag zurücktreten, noch Schadenersatz beanspruchen. Amperio GmbH verpflichtet sich, den Käufer spätestens am Tage der vorgesehenen Lieferung über die Verspätung zu benachrichtigen.

Ist in der Auftragsbestätigung eine gestaffelte Zahlung vorgesehen und hat der Klient die vorgesehene Teilzahlung bei Fälligkeit nicht geleistet, so ist Amperio GmbH berechtigt, die Lieferung (wenn die Teilzahlung bei Bestellung fällig wurde), beziehungsweise die Montage (wenn die Teilzahlung bei Lieferung fällig wurde), solange zu verweigern, bis der Klient seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.